Für definierte Arbeitspakete: Werkvertrag

Gerne erfüllen unsere fest angestellten Fach- und Führungskräfte auch vorab definierte Arbeitspakete im Rahmen eines Werkvertrages für Ihr Unternehmen. Die Weisungsbefugnis verbleibt in diesem Fall bei uns – wir stellen sicher, dass alles exakt so erledigt wird, wie Sie es sich vorstellen. Dies ist möglich, da unser Unternehmen ein von der Handwerkskammer anerkannter Handwerksbetrieb ist.