Für definierte Arbeitspakete: Werkvertrag
Gerne erfüllen unsere fest angestellten Fach- und Führungskräfte auch vorab definierte Arbeitspakete im Rahmen eines Werkvertrages für Ihr Unternehmen. Die Weisungsbefugnis verbleibt in diesem Fall bei uns – wir stellen sicher, dass alles exakt so erledigt wird, wie Sie es sich vorstellen. Dies ist möglich, da unser Unternehmen ein von der Handwerkskammer anerkannter Handwerksbetrieb ist.
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